›für Betroffene
Ambulante Suchtberatung für Betroffene findet im Rahmen von strukturierten Vorgehensweisen, in einem individuell festgelegten Terminablauf statt: Die betroffene Person hat in der Abklärung ein Veränderungsziel definiert und wird von der Fachperson entsprechend begleitet. Suchtmittelabstinenz ist einerseits keine notwendige Voraussetzung für einen ambulanten Beratungsprozess, andererseits kann ambulante Suchtberatung gerade zur Aufrechterhaltung der Suchtmittelabstinenz oder für die Einhaltung von Konsum-Kontrollstrategien in Anspruch genommen werden.
›für Angehörige und andere
Ambulante Suchtberatung ist aber auch ein Angebot für Angehörige von Betroffenen, für nahestehende Bezugspersonen oder für Personen, die in ihrem Umfeld mit der Suchtthematik konfrontiert sind: Sie erhalten fachlich fundierte Ratschläge und Informationen zum Umgang mit Betroffenen, zur Planung von Motivationsstrategien oder zur Prävention, bis hin zur Einrichtung von suchtspezifischen Verfahrenskonzepten in Betrieben oder Organisationen, mit entsprechender Personalschulung.
Abklärungen und Beratungsgespräche der AWO Suchthilfe sind kostenlos. Alle MitarbeiterInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.Kosten für Personalschulung im Zusammenhang mit der Einrichtung von betrieblichen Suchtkonzepten werden nach Aufwand verrechnet.
Interesse? Wir informieren gerne.